Forschungsprämie
Unternehmen mit Sitz in Österreich haben für getätigte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Anspruch auf die Forschungsprämie. Dies betrifft auch Investitionen in Infrastruktur, wie bspw. Investitionen in Gebäude, Maschinen, Messgeräte. Die Förderung erfolgt nach Durchführung der F&E-Leistungen und wird beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Steuererklärung geltend gemacht. Bei Anerkennung wird die Prämie als Gutschrift auf dem Abgabenkonto verbucht. Somit ist die Förderung auch für Unternehmen, die Verluste ausweisen, von hoher Relevanz.
Die Forschungsprämie beträgt 14% der förderbaren Aufwendungen. Die Prämie steht auch bei fehlgeschlagenen/nicht-erfolgreichen Innovationsvorhaben zu. Damit erweist sich die Forschungsprämie als hochattraktive Förderquelle für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In dieser Form ist die Förderung übrigens europaweit einzigartig und mittlerweile ein bedeutsamer Aspekt bei Standortentscheidungen von innovativen Unternehmen.
Die themenoffene Auslegung des Prämie, die Nicht-Deckelung der Förderung und die relativ einfache Beantragung machen das Förderinstrument sehr attraktiv.
Für die Abklärung, ob und in welcher Höhe eine Forschungsprämie zusteht, bieten wir Ihnen ein unentgeltliches persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch an. Meist können wir innerhalb von 15 – 20 Minuten klären, ob die Forschungsprämie für Sie relevant ist.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder e-mail!