Forschungsprämie

 

Unternehmen mit Sitz in Österreich haben für getätigte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Anspruch auf die Forschungsprämie. Dies betrifft auch Investitionen in Infrastruktur, wie bspw. Investitionen in Gebäude, Maschinen, Messgeräte. Die Förderung erfolgt nach Durchführung der F&E-Leistungen und wird beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Steuererklärung geltend gemacht. Bei Anerkennung wird die Prämie als Gutschrift auf dem Abgabenkonto verbucht. Somit ist die Förderung auch für Unternehmen, die Verluste ausweisen, von hoher Relevanz.

 

Die Forschungsprämie beträgt für Leistungen ab 1.1.2018 14% der förderbaren Aufwendungen. Die Prämie steht auch bei fehlgeschlagenen/nicht-erfolgreichen Innovationsvorhaben zu. Damit erweist sich die Forschungsprämie als hochattraktive Förderquelle für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In dieser Form ist die Förderung übrigens europaweit einzigartig und mittlerweile ein bedeutsamer Aspekt bei Standortentscheidungen von innovativen Unternehmen.

 

Für die Abklärung, ob und in welcher Höhe eine Forschungsprämie zusteht, bieten wir Ihnen ein unentgeltliches persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch an. Meist können wir innerhalb von 15 – 20 Minuten klären, ob die Forschungsprämie für Sie relevant ist.

 

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Die Forschungsprämie im Überblick

Gemäß Forschungsprämien-Verordnung sind folgende Innovationsleistungen grundsätzlich förderbar:

– Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten

– Neu- und Weiterentwicklungen von Verfahren

– Grundlagenforschung, industrielle Forschung und anwendungsorientierte Entwicklung.

Wesentlich dabei ist, dass die betreffenden Leistungen F&E Charakter im Sinne des § 108c EStG sowie des Frascati Manuals aufweisen.

 

Die Forschungstätigkeit kann eigenbetrieblich und/oder in Form eines Auftrags an ein anderes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Als Forschungs- und Entwicklungspartner kommen inländische oder in der EU/EWR ansässige Dritte in Betracht. Die Aufwendungen für Auftragsforschung sind mit EUR 1 Mio. pro Jahr begrenzt.

 

Begünstigte Aufwendungen sind:

– Löhne und Gehälter für Beschäftigte und Werkvertragsnehmer

– Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken)

– Finanzierungsaufwendungen

– Gemeinkosten sowie

– Aufwendungen für die Auftragsforschung.

Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme!).

Die Geltendmachung der Forschungsprämie erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten:

1. Beantragung der Forschungsprämie nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt (Formular E108c). Die Beantragung erfolgt meist gemeinsam mit der Steuererklärung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr. Die Forschungsprämie kann spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommens- bzw. Körperschaftssteuerbescheides beantragt werden, sofern sie mit dem Formular E108 c beantragt wurde.

2. Beantragung eines Gutachtens bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) via „FinanzOnline“. Im Zuge dessen sind der FFG Beschreibungen der Innovationsprojekte vorzulegen, aus denen der F&E Charakter der Projekte möglichst gut und prägnant hervorgeht. Jedes Projekt wird mit maximal 3000 Zeichen (ohne Graphiken oder Bildern) beschrieben. Anhand dieser Beschreibungen beurteilt die FFG, ob dem Grunde nach ein F&E-Projekt vorliegt.
Die FFG trifft allerdings keine Entscheidung über die Zuerkennung der Forschungsprämie. Diese Entscheidung wird letztlich vom zuständigen Finanzamt getroffen.

 

Bei negativen FFG Gutachten kann eine Gegendarstellung bei der Abgabenbehörde eingebracht werden. Im Zuge dessen wird das abgelehnte Projekt in Form von detaillierteren und ergänzenden Informationen und Unterlagen der Behörde nochmals zur Prüfung vorgelegt.

Im Zuge der Beantragung der Forschungsprämie bieten wir Ihnen bedarfsgerecht, umfassend und intensiv Unterstützung.

Typischerweise werden folgende Leistungen nachgefragt:

– Beurteilung der Förderfähigkeit der Projekte

– Erstellung der Projektbeschreibungen

– Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung der Projektkosten

– Beratung zu den Dokumentationserfordernissen

– Unterstützung bei der Anforderung des FFG-Gutachtes

– Unterstützung bei der Beantragung der Prämie beim Finanzamt

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