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Forschungsprämie

 

Unternehmen mit Sitz in Österreich haben für getätigte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Anspruch auf die Forschungsprämie. Dies betrifft auch Investitionen in Infrastruktur, wie bspw. Investitionen in Gebäude, Maschinen, Messgeräte. Die Förderung erfolgt nach Durchführung der F&E-Leistungen und wird beim Finanzamt in Zusammenhang mit der Steuererklärung geltend gemacht. Bei Anerkennung wird die Prämie als Gutschrift auf dem Abgabenkonto verbucht. Somit ist die Förderung auch für Unternehmen, die Verluste ausweisen, von hoher Relevanz.

 

Die Forschungsprämie beträgt 14% der förderbaren Aufwendungen. Die Prämie steht auch bei fehlgeschlagenen/nicht-erfolgreichen Innovationsvorhaben zu. Damit erweist sich die Forschungsprämie als hochattraktive Förderquelle für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In dieser Form ist die Förderung übrigens europaweit einzigartig und mittlerweile ein bedeutsamer Aspekt bei Standortentscheidungen von innovativen Unternehmen.

 

Die themenoffene Auslegung des Prämie, die Nicht-Deckelung der Förderung und die relativ einfache Beantragung machen das Förderinstrument sehr attraktiv.

 

Für die Abklärung, ob und in welcher Höhe eine Forschungsprämie zusteht, bieten wir Ihnen ein unentgeltliches persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch an. Meist können wir innerhalb von 15 – 20 Minuten klären, ob die Forschungsprämie für Sie relevant ist.

 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder e-mail!

Die Forschungsprämie im Überblick

Gemäß Forschungsprämien-Verordnung sind folgende Innovationsleistungen grundsätzlich förderbar:

• Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten

• Neu- und Weiterentwicklungen von technischen Verfahren

• Bau von Prototypen und Pilotanlagen

• Grundlagenforschung, industrielle Forschung und anwendungsorientierte Entwicklung.

Wesentlich dabei ist, dass die betreffenden Leistungen F&E Charakter im Sinne des § 108c EStG sowie des Frascati Manuals aufweisen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung, inwieweit ihre Projekte die Merkmale dieser Materien aufweisen bzw. unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der Texte derart, dass diese Merkmale erfüllt werden.

 

Die Forschungstätigkeit kann eigenbetrieblich und/oder in Form eines Auftrags an ein anderes Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Als Forschungs- und Entwicklungspartner kommen inländische oder in der EU/EWR ansässige Dritte in Betracht. Die Aufwendungen für Auftragsforschung sind mit EUR 1 Mio. pro Jahr begrenzt.

 

Begünstigte Aufwendungen sind:

• Löhne und Gehälter für Beschäftigte und Werkvertragsnehmer

• Unternehmerlohn

• Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken)

• Finanzierungsaufwendungen

• Gemeinkosten sowie

• Aufwendungen für die Auftragsforschung.

Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme!).

Die Geltendmachung der Forschungsprämie erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten:

1. Beantragung der Forschungsprämie nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt (Formular E108c). Die Beantragung erfolgt meist gemeinsam mit der Steuererklärung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr.

2. Beantragung eines Gutachtens bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) via “FinanzOnline”. Im Zuge dessen sind der FFG Beschreibungen der Innovationsprojekte vorzulegen, aus denen der F&E Charakter der Projekte möglichst gut und prägnant hervorgeht. Jedes Projekt wird mit maximal 3000 Zeichen (ohne Graphiken oder Bildern) beschrieben. Anhand dieser Beschreibungen beurteilt die FFG, ob dem Grunde nach ein F&E-Projekt vorliegt.
Die FFG trifft allerdings keine Entscheidung über die Zuerkennung der Forschungsprämie. Diese Entscheidung wird letztlich vom zuständigen Finanzamt getroffen.

Insgesamt ist die Beantragung und Abwicklung der Forschungsprämie mit einem relativ geringen Aufwand verbunden. Und zudem ist die Erfolgswahrscheinlichkeit bei seriöser inhaltlicher und formaler Vorbereitung sehr groß.

Bei negativen FFG Gutachten kann eine Gegendarstellung bei der Abgabenbehörde eingebracht werden. Im Zuge dessen wird das abgelehnte Projekt in Form von detaillierteren und ergänzenden Informationen und Unterlagen der Behörde nochmals zur Prüfung vorgelegt.

Im Zuge der Beantragung der Forschungsprämie bieten wir Ihnen bedarfsgerecht, umfassend und intensiv Unterstützung.

 

Typischerweise werden folgende Leistungen nachgefragt:

• Beurteilung der Förderfähigkeit der Projekte

• Erstellung der Projektbeschreibungen

• Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung der Projektkosten

• Optimierung der Forschungsprämie

• Beratung zu den Dokumentationserfordernissen

• Unterstützung bei der Anforderung des FFG-Gutachtes

• Unterstützung bei der Beantragung der Prämie beim Finanzamt

Haben Sie Interesse an unseren Leistungen?