Was sind die so genannten de-minimis-Förderungen?

de-minimis ist eine Art von Förderung, von der ein Unternehmen maximal EUR 200.000.- im aktuellen und in den letzten 2 Geschäftsjahren erhalten darf. Diese Grenze gilt für die meisten Branchen.

Ob eine Förderung als de-minimis definiert ist, kann man den Förderrichtlinien entnehmen oder auch dem Antragsformular und insbesondere dem Genehmigungsschreiben.

Im Genehmigungsschreiben sind auch Datum und Höhe der genehmigten Förderung  angeführt. Der gesamte Betrag wird auf dieses Datum bzw. auf das betreffende Geschäftsjahr angerechnet, unabhängig davon, wann sie ausbezahlt wird und ob sie überhaupt in Form von Geld ausbezahlt wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst den Überblick über erhaltene de-minimis-Förderungen haben müssen und ob Sie mit einer neu beantragten oder angenommenen Förderung die erlaubte Grenze überschreiten. Achten Sie darauf, dass Sie bei Neuanträgen alle erhaltenen und wenn vorgegeben auch die beantragten de-minimis-Förderungen vollständig angeben.

Hinweis: Es ist erlaubt mehrere Förderungen parallel mit insgesamt mehr als EUR 200.000 zu beantragen, es zählen dann nur die tatsächlich angenommenen/erhaltenen Beträge.