Öko-Scheck
Am 2. September hat die FFG das Förderprogramm „Öko-Scheck“ neu aufgelegt. Das Programm unterstützt ökologisch vorteilhafte Maßnahmen von KMU (max. 250 MitarbeiterInnen) und gemeinnützigen Organisationen.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderbar, welche ökologische Vorteile bringen, wie bspw.
- Entwicklungsleistungen von ökologisch vorteilhaften Produkten und Prozessen
- Entwicklung von neuen, nachhaltigeren Geschäftsmodellen
- Analysen des Energiebedarfs und Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen
- Untersuchungen zur Energieeffizienz des Betriebsgebäudes, der Produktionsprozesse, etc.
- Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen
- Einsatz von ökologisch vorteilhaften Verpackungen,…
- Untersuchungen zur wirtschaftlichen Verwertung von ökologisch vorteilhaften Produkten
Investitionen in neue Maschinen, Geräte, Fahrzeuge etc. sind nicht förderbar.
Förderanträge sind jederzeit bis spätestens 6. Oktober 2025 (12:00) elektronisch einzubringen.
Gefördert werden die internen Personalkosten sowie Drittkosten. Die Förderung beträgt max. EUR 12.000 (= 80% der max. Gesamtkosten von EUR 15.000). Der Aufwand für die Antragserstellung ist sehr überschaubar.
Bei Interesse stehen wir gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.
